Sie wollen ein Auto Probe fahren oder kaufen?
Im Folgenden die von der Bayerischen
Staatsregierung festgelegte Vorgehensweise:
Probefahrten sind unter Beachtung der Hygieneregeln analog
zu den Regeln für „Click und Collect" möglich. Das heißt: Es besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für den Kunden und im Schutz- und Hygienekonzept
sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden durch gestaffelte
Zeitfenster vermeiden. Kunde und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen.
Das Fahrzeug sollte nach jeder Probefahrt desinfiziert und gelüftet werden.
Die Ware muss gemäß der Verordnung „vorbestellt" sein. Dies
ist der Fall, wenn sie vor Abholung bereits gekauft wurde (z.B. online oder
telefonisch). Eine „Vorbestellung" ist aber auch dann zu bejahen, wenn vorab Handlungen zur
Vorbereitung eines Kaufvertrags erfolgt sind (z.B. telefonisches Beratungsgespräch, Video
Beratung), ohne dass jedoch bereits ein Kaufabschluss erfolgt sein muss. Die Probefahrt
ist in diesen beiden Fällen unter den oben genannten Voraussetzungen zulässig.
Der Onlinehandel und die damit zusammenhängende Auslieferung
bleiben zulässig.
Auch eine Auslieferung / Übergabe von verkauften oder
geleasten Fahrzeugen ist zulässig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 09474 9528 - 200
oder
jschieder@koller-automobile.de direkt an unseren Verkauf.
Ihr
Fahrzeug muss in die Werkstatt?
Im Folgenden die von der Bayerischen Staatsregierung
festgelegte Vorgehensweise:
Zulässig ist der Betrieb von Kfz- Werkstätten, Ersatzteilhandel,
Pannenhilfe, Wartung.
Hol- und Bringdienst für Fahrzeuge zur Abarbeitung von
Kundenaufträgen ist zulässig.
In dem Zusammenhang beachten wir selbstverständlich die
bestehenden Corona Hygieneregeln.
Liebe Grüße und die besten Wünsche
Ihr Team von Koller Automobile